Im Unterschied zum Erbvertrag muss ein Testament nicht notariell beurkundet werden. Der Weg zum Notar bringt aber Vorteile mit sich: Unter anderem erspart er später den Erbschein. Während ein Einzeltestament beliebig oft und unproblematisch geändert werden kann, ist dem beim Ehegattentestament unter Umständen eine engere Grenze gesetzt. mehr